Diese Übersetzung dient ausschließlich der Information. Bei Streitigkeiten oder Auslegungsfragen ist die französische Fassung rechtlich verbindlich. Die belgischen Rechtsverweise (Code des sociétés et des associations — CSA, Code de droit économique — CDE) bleiben in ihrer ursprünglichen französischen Bezeichnung erhalten.

Geschäftsordnung der Futsal-Aktivität

Titel I - Gegenstand

  1. Die vorliegende Geschäftsordnung regelt die Organisation, die Ausübung und die Förderung des Futsals innerhalb der VoG „Le Comité Kurde” (LCK). Die VoG verpflichtet sich, die satzungsmäßigen und reglementarischen Bestimmungen der L.F.F.S. und der A.B.F.S. einzuhalten.

Titel II - Anmeldungen und Teilnahme

  1. Jede Person, die an den Futsal-Aktivitäten teilnehmen möchte, muss effektives oder beitretendes Mitglied der VoG sein.

  2. Die Anmeldung wird wirksam nach:

    • der Zahlung des Jahresbeitrags;
    • der Zahlung des spezifischen Futsal-Beitrags (falls anwendbar);
    • der Übergabe des unterzeichneten Anmeldeformulars.
  3. Minderjährige müssen eine elterliche Genehmigung vorlegen.

  4. Es gibt kein Mindestalter für die Teilnahme an den Futsal-Aktivitäten. Minderjährige müssen jedoch von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden oder über eine elterliche Genehmigung verfügen.

  5. Ein ärztliches Attest über das Fehlen einer Kontraindikation für die Ausübung des Futsals kann verlangt werden.

Titel III - Beiträge und Kosten

  1. Die Höhe der Beiträge wird jährlich vom Verwaltungsrat festgelegt.

  2. Die Kosten für die Hallenmiete, das Schiedsrichterwesen und das Material werden von der VoG übernommen.

Titel IV - Zeiten und Orte

  1. Die Zeiten der Trainings und Spiele werden vom Aktivitätsverantwortlichen festgelegt und mindestens eine Woche im Voraus mitgeteilt.

  2. Die Sitzungen finden in den von der VoG reservierten Sportstätten statt.

  3. Im Falle einer ausnahmsweisen Änderung werden die Teilnehmer auf elektronischem Wege informiert.

Titel V - Programm und Ablauf der Aktivität

  1. Die Spiele werden nach den offiziellen Regeln der FIFA für Futsal gespielt, an die örtlichen Bedingungen angepasst.

  2. Zusammensetzung der Mannschaften:

    • 5 Spieler pro Mannschaft (1 Torwart + 4 Feldspieler);
  3. Spieldauer:

    • 2 x 20 Minuten (Auszeit von 10 Minuten zwischen den Halbzeiten);
    • zusätzliche Pausen bei Hitze.
  4. Fouls und unsportliches Verhalten werden gemäß der in Artikel 22 vorgesehenen Sanktionstabelle geahndet.

Titel VI - Ausrüstung

  1. Die Spieler müssen geeignete Sportkleidung und von der VoG bereitgestellte Futsal-Socken tragen.

    Die von der VoG bereitgestellte Kleidung wird von jedem Teilnehmer gewaschen und muss in gutem Zustand zurückgegeben werden. Im Falle der Beschädigung oder Nichtrückgabe muss ein vom Verwaltungsrat festgelegter Betrag für den Neukauf der Kleidung gezahlt werden.

  2. Hallenschuhe (nicht abfärbend) sind obligatorisch.

  3. Schienbeinschoner werden dringend empfohlen.

  4. Das Torwartleibchen wird von der VoG bereitgestellt.

  5. Alle gefährlichen Gegenstände (Schmuck, Uhren usw.) müssen vor dem Spiel abgelegt werden.

Titel VII - Disziplin und Sanktionen

  1. Jeder Teilnehmer muss ein sportliches und respektvolles Verhalten gegenüber den anderen Spielern, dem Schiedsrichter und den Zuschauern an den Tag legen.

  2. Abgestufte Sanktionen:

    • mündliche Verwarnung;
    • vorübergehender Ausschluss für den Rest der Sitzung;
    • Ausschluss für eine oder mehrere Sitzungen;
    • endgültiger Ausschluss aus der Aktivität (auf Beschluss des Verwaltungsrats).
  3. Jedes gewalttätige, beleidigende oder diskriminierende Verhalten führt automatisch zu einer Vorladung vor den Verwaltungsrat.

  4. Gegen Disziplinarentscheidungen kann bei der Generalversammlung Einspruch eingelegt werden.

Titel VIII - Verantwortlichkeiten

  1. Die Teilnehmer üben den Futsal auf eigene Verantwortung aus. Die VoG ergreift angemessene Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen, kann jedoch nicht für Personen- oder Sachschäden, die bei der Ausübung entstehen, haftbar gemacht werden, außer im Falle eines nachgewiesenen Verschuldens oder einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer Beauftragten.

  2. Jeder Teilnehmer muss über eine persönliche Haftpflichtversicherung verfügen.

  3. Die VoG schließt eine Haftpflichtversicherung für ihre Aktivitäten ab.

Titel IX - Sicherheit und Erste Hilfe

  1. Bei jeder Sitzung ist ein Erste-Hilfe-Kasten vorhanden.

  2. Im Falle eines Unfalls wird Erste Hilfe geleistet, und externe Rettungsdienste werden bei Bedarf gerufen.

  3. Die Kontaktdaten der Notdienste sind am Übungsort ausgehängt.

  4. Jeder Unfall muss dem Aktivitätsverantwortlichen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.

Titel X - Veranstaltungen und Vorführungen

  1. Die VoG kann interne Turniere organisieren oder an externen Wettkämpfen teilnehmen.

  2. Die Modalitäten der Anmeldung und der Teilnahme an Wettkämpfen werden vom Aktivitätsverantwortlichen festgelegt.

  3. Die für einen Wettkampf Ausgewählten vertreten die VoG und verpflichten sich, diese Geschäftsordnung einzuhalten.

Titel XI - Datenschutz und Recht am eigenen Bild

  1. Die Spiele, Trainings und Veranstaltungen können Gegenstand von Foto- und Videoaufnahmen zu Kommunikations- und Werbezwecken der VoG sein. Die Teilnahme an diesen Aktivitäten ist von der vorherigen Unterzeichnung eines Einwilligungsformulars zum Recht am eigenen Bild gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abhängig. Der Widerruf der Einwilligung kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verwaltungsrat erfolgen, ohne rückwirkende Wirkung auf bereits in gutem Glauben veröffentlichte Inhalte. Bilder von Minderjährigen dürfen nur mit der schriftlichen Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters aufgenommen und verbreitet werden.

Titel XII - Ethik und Werte

  1. Die Ausübung des Futsals innerhalb der VoG beruht auf gegenseitigem Respekt, Brüderlichkeit und Selbstüberwindung. Das Ergebnis ist gegenüber dem sportlichen Geist zweitrangig.

  2. Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich jeder Spieler:

    • die Entscheidungen des Schiedsrichters oder des Sitzungsverantwortlichen ohne Beanstandung gewissenhaft zu respektieren.
    • seine Mitspieler, seine Gegner sowie das Publikum zu respektieren.
    • jede Form von körperlicher oder verbaler Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Diskriminierung abzulehnen.
    • Loyalität zu zeigen: nicht zu versuchen, durch Betrug oder Täuschung zu gewinnen.
  3. Da Sport ein Vehikel der Integration ist, verpflichten sich die Spieler, die Aufnahme neuer Mitglieder unabhängig von ihrem technischen Niveau zu fördern und den interkulturellen Dialog auf dem Spielfeld zu fördern.

  4. Jeder schwerwiegende Verstoß gegen die oben definierten Fair-Play-Werte kann gemäß Titel VII der vorliegenden Geschäftsordnung Gegenstand eines Disziplinarverfahrens sein, auch in Abwesenheit eines technischen Spielfehlers.

Titel XIII - Aktivitätsverantwortliche

  1. Ein Aktivitätsverantwortlicher wird vom Verwaltungsrat bestimmt.

  2. Der Verantwortliche:

    • organisiert die Sitzungen und Spiele;
    • sorgt für die Einhaltung der vorliegenden Geschäftsordnung;
    • stellt die Verbindung zum Verwaltungsrat her;
    • bewältigt etwaige Konflikte.
  3. Bei Abwesenheit bestimmt der Verantwortliche einen Vertreter.

Titel XIV - Änderungen der vorliegenden Geschäftsordnung

  1. Die vorliegende Geschäftsordnung kann vom Verwaltungsrat geändert werden.

  2. Jede Änderung wird den Mitgliedern innerhalb einer Frist von 15 Tagen mitgeteilt.